Begleitetes Fahren
Begleitetes Fahren ist ein bundesweiter Modellversuch: 17-Jährigen wird das Führen eines PKWs in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Voraussetzung ist der Erwerb einer Fahrerlaubnis. Die entsprechende Ausbildung kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Der begleitende Erwachsene muss das 30. Lebenjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren in Besitz der Fahrerlaubnis B bzw. 3 sein und nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister aufweisen. Dem begleiteten Fahren sowie der Begleitperson müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen.











