Beendigung des Versicherungsschutzes

Die Beendigung des Versicherungsschutzes kann aufgrund verschiedener Gründe erfolgen:
Ein Grund ist der Wagniswegfall, das heißt, das zu versichernde Risiko fällt weg. Die Versicherungsprämie wird in diesem Fall bis zum Wagniswegfall gezahlt.
Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung des im Vertrag festgelegten Kündigungstermins unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Die außerordentliche Kündigung erfolgt aufgrund eines besonderen Anlasses (Kündigungsgrund) vor einem festgelegten Kündigungstermin.

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