Bagatellschaden

Bagatellschäden sind geringe, einfache Sachschäden am Fahrzeug. Als Faustregel gilt, dass der Geschädigte (der in den meisten Fällen ein Laie ist) einen Bagatellschaden als solchen erkennen muss, ohne dass ein Fachmann oder Sachverständiger zur Schadensfeststellung herbeigezogen werden muss. Typische Bagatellschäden sind also zum Beispiel Kratzer im Lack, kleinere Schrammen oder Dellen oder ein zersplitterter Scheinwerfer. Manchmal werden auch die Reparaturkosten als Grenze für die Einordnung eines Schadens als Bagatellschaden herangezogen. Liegen die Reparaturkosten unterhalb einer gewissen Wertes (meistens 700 Euro), wird oft von einem Bagatellschaden gesprochen.

Mehr zum Thema Kfz:

  • SparkassenDirekt Versicherung
  • R+V 24
  • Hannoversche Direkt
  • Europa Versicherung
  • Direct Line
  • DBV
  • DA Direkt
  • AXA
  • Allsecur
  • Admiral Direkt