Ausschlüsse

Ausschlüsse aus der Haftpflicht-, der Fahrzeug- und der Insassenunfallversicherung sind im Versicherungs- vertragsgesetz (VVG) geregelt. Im Fall von vorsätzlich herbeigeführten Versicherungsfällen behält sich die Versicherung Leistungsfreiheit vor. Macht der Geschädigte Direktanspruch gegenüber der Versicherung des Schädigers geltend, ist die Versicherung trotzdem zu Leistungen verpflichtet. Sie fordert in diesem Fall jedoch die erbrachte Leistung vom Versicherungsnehmer zurück. Ausschlüsse betreffen außerdem Schäden, die durch eine Kfz-Versicherung nicht abgedeckt werden, wie:

  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden, die im Rahmen von Fahrtveranstaltungen oder Übungsfahrten mit Höchstgeschwindigkeiten entstanden sind
  • Schäden durch Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand oder Erdbeben

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