Anzeigepflichten

Anzeigepflichten gelten für den Versicherungsnehmer in Bezug auf verschiedene Aspekte eines Versicherungsfalls. Für den Versicherungsnehmer einer Autoversicherung gilt die Anzeigepflicht insofern als obligatorisch, als der Versicherer bei Nichtbeachtung nachteilig für den Versicherungsnehmer entscheiden kann. Einige Punkte der Anzeigepflicht sind im §7 der AKB geregelt. Darin wird zum Beispiel vereinbart, dass jeder Versicherungsfall dem Versicherer vom Versicherungsnehmer innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen ist.

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