Antrag / Annahme
Die Annahme eines Antrages auf Versicherungsschutz ist Voraussetzung für den Erhalt des Versicherungsscheins. Der Antragsteller ist einen Monat nach Einreichung des Antrags an diesen gebunden. Nachdem der Versicherer den Antrag geprüft hat, kann er diesen in einem Zeitraum von zwei Wochen annehmen, ablehnen oder andere Bedingungen vor der Annahme vorschlagen. Die Annahme durch den Versicherer wird durch eine schriftliche Bestätigung bzw. die Aushändigung des Versicherungsscheins vollzogen. Für den Antrag auf Aufnahme in eine Kraftfahrhaftpflichtversicherung gilt, dass dieser angenommen wurde, wenn der Versicherer die vorläufige Deckung innerhalb von zwei Wochen nicht kündigt.











