Antrag
Im Antrag auf Aufnahme in einer Kfz-Versicherung sind Angaben zum:
zu machen. Im Fall eines Versicherungswechsels unterliegt der Antragsteller der Auskunftspflicht zum bisherigen Vertragsstand (Schadenverlauf, Schadenfreiheit etc.). Die Widerrufsfrist beträgt für private Kraftfahrtversicherungsanträge 14 Tage nachdem der Antrag unterzeichnet wurde, sofern die Vertragslaufzeit mehr als ein Jahr betragen soll. Der Antrag gilt dann als angenommen, wenn keine Vertragspartei innerhalb von 14 Tagen eine Ablehnung bzw. ein abweichendes Angebot einreicht.











