Abmeldebescheinigung

Soll ein Altauto entsorgt, also verschrottet werden, darf dieses nur bei einem zertifizierten Annahmesteller oder Verwerter geschehen, denn Autos müssen umweltgerecht entsorgt werden. Seit Januar 2007 gibt es eine gesetzliche Regelung, dass ein Hersteller und Importeur dazu verpflichtet ist, Altfahrzeuge seiner Marke kostenfrei zurückzunehmen. Diese Regelung gilt allerdings nur bei Fahrzeugen der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit maximal 8 Sitzplätzen ausser dem Fahrersitzes) oder N1 (Nutzfahrzeuge bis 3.5 Tonnen). Manchmal besteht auch die Möglichkeit, bei dem Verwerterbetrieb noch einen gewissen Preis für das Altauto auszuhandeln, denn fast jedes Auto besitzt noch einen Restwert. Die Abmeldeformalitäten können dann bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde erledigt werden. Dafür müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II, die Kennzeichenschilder und, im Falle einer endgültigen Entsorgung, den Nachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebs.

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