Abgasuntersuchung
Eine Abgasuntersuchung (AU) ist in Deutschland durch § 47a der StVZO gesetzlich vorgeschrieben und wird durch das Anbringen einer sechseckigen Prüfplakette auf dem vorderen Nummernschild nachgewiesen. Bei der AU werden mit Hilfe einer Lambdasonde die Abgaswerte des jeweiligen Kraftfahrzeuges gemessen. Die gemessenen Werte müssen innerhalb einer gewissen Grenze, den Solldaten, liegen. Diese Grenzwerte unterscheiden sich je nach Kfz-Typ.











