Welche Rabatte gibt es bei Kfz-Versicherungen?
Günstige Autoversicherung dank Rabatt
Kfz-Versicherer bieten zahlreiche Rabatte und Nachlässe an, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Beim Versicherungsvergleich mit TopTarif berücksichtigt der Tarifrechner einen Großteil der Faktoren, für die Rabatte gewährt werden. Folgende Rabatte werden von verschiedenen Kfz-Versicherern angeboten:
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Einzelfahrer-Rabatt
Der Einzelfahrer-Rabatt wird gewährt, wenn nur der Versicherungsnehmer das Auto fährt. Verursacht ein anderer Fahrer einen Unfall, zahlt die Versicherung zwar alle Schäden, es drohen jedoch hohe Nachzahlungen.
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Partner-Rabatt
Der Partner-Rabatt lohnt sich, wenn außer dem Versicherungsnehmer der Pkw nur vom Ehe-, bzw. Lebenspartner des Versicherungsnehmers oder einem Partner, der in der häuslichen Gemeinschaft lebt, geführt wird.
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Schadenfreiheits-Rabatt
Je nachdem, wie viele Jahre ein Versicherungsnehmer schadenfrei gefahren ist bzw. wie häufig er eine Kfz-Versicherung in Anspruch genommen hat, wird er in eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse, eine SF-Klasse, eingestuft. Den SF-Klassen werden von den Autoversicherern Prozentsätze zugeordnet, die der Höhe des Rabatts entsprechen. Die zugeordneten Prozentsätze unterscheiden sich bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften, dementsprechend fällt der Schadenfreiheitsrabatt bei Versicherern unterschiedlich hoch aus.
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Berufsgruppen-Rabatt
Um vom Berufsgruppen-Rabatt zu profitieren, muss der Versicherungsnehmer nachweisen können, dass er einen bestimmten Beruf während der Laufzeit der Versicherung hauptberuflich ausübt. Wechselt der Versicherungsunternehmer den Beruf, muss der Kfz-Versicherer darüber informiert werden.
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Fahranfänger-Rabatt
Profitieren die Eltern bei einem Kfz-Versicherer von einem Schadenfreiheitsrabatt wird der Fahranfänger beim gleichen Kfz-Versicherer günstiger als üblich eingestuft.
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Bus- und Bahnfahrer-Rabatt
Der Versicherungsnehmer kann zum Beispiel eine Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr oder eine Bahn-Card vorweisen.
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Erstbesitzer-/ Fahrzeugalter-Rabatt
Der Erstbesitzer-Rabatt wird gewährt, wenn der Versicherungsnehmer der Erstbesitzer des Autos, für das eine Kfz-Versicherung abgeschlossen wird, ist. Ist das Auto nur wenige Jahre alt, wird der Fahrzeugalter-Rabatt gewährt.
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Fahrerkreis-Rabatt
Der Kreis der berechtigten Fahrer wird auf die Familie eingeschränkt. Ein zusätzlicher Nachlass ist beim Fahrerkreis-Rabatt möglich, wenn ein Mindestalter, in der Regel ab 23 Jahren aufwärts, vereinbart wird.
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Abstellort- / Garagen-Rabatt
Wird das Auto grundsätzlich in einer sicheren, abschließbaren Garage oder in einem Carport statt auf der Straße abgestellt, kann ein Garagen-Rabatt in Anspruch genommen werden.
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Hausbesitzer-Rabatt
Dem Versicherungsnehmer wird der Hausbesitzer-Rabatt gewährt, wenn er in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus oder einer Wohnung, die sein Eigentum ist, wohnt.
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Kinder- / Familien-Rabatt
Wenn im Haushalt minderjährige Kinder leben gewähren einige Versicherer einen Kinder- bzw. Familien-Rabatt.
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Lady-Rabatt
Der Lady-Rabatt lohnt sich, wenn das Auto ausschließlich von Frauen gefahren wird. Grund dafür ist, dass Frauen laut Statistik weniger Unfälle als Männer verursachen.
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Öko-Rabatt
Der Öko-Rabatt kommt in Frage, wenn das versicherte Auto besonders wenig Kraftstoff verbraucht.
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Sicherheitstraining-Rabatt
Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er an einem anerkannten Fahrsicherheitstraining teilgenommen hat, gewähren einige Kfz-Versicherer einen Sicherheitstraining-Rabatt.
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Treue-Rabatt
Der Versicherungsnehmer ist seit längerer Zeit bei einem Versicherer oder schließt einen neuen Vertrag beim gleichen Versicherer ab. Diese Treue wird mit dem Treue-Rabatt belohnt.
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Wenigfahrer-Rabatt
Je niedriger die Jahresfahrleistung ist, also die gefahrenen Kilometer mit dem versicherten Auto pro Jahr, desto niedriger ist der Beitrag. Der Wenigfahrer-Rabatt wird meist für eine Jahresfahrleistung zwischen 15.000 bis 20.000 Kilometer gewährt.
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Zweitwagen-Rabatt
Der Versicherungsnehmer versichert einen weiteren Wagen bei der Versicherungsgesellschaft, bei der er bereits ein Auto versichert hat und erhält dafür einen Zweitwagen-Rabatt.
Das Risiko eines Versicherungsrabatts
Rabatte sind häufig mit Auflagen verbunden. Ein Rabatt sollte folglich nur Vertragsbestandteil werden, wenn sicher ist, dass alle Auflagen eingehalten werden können. Werden die Bedingungen, die für die Gewährung des Rabatts mit dem Autoversicherer vereinbart wurden, nicht eingehalten bzw. verändert sich die Situation des Versicherungsnehmers, ohne dass er dies dem Versicherer mitteilt, droht im Schadenfall eine hohe Vertragsstrafe. Ausgenommen davon sind Notfahrten, wie zum Beispiel ins Krankenhaus oder zum Arzt sowie Probefahrten, die von Mitarbeitern einer Autowerkstatt durchgeführt werden.











