Was sollte ich bei der Wahl meiner Kfz-Versicherung beachten?

Achten Sie auf eine ausreichende Versicherungsleistung Ihrer Autoversicherung

Bei der Wahl Ihrer Autoversicherung sollten Sie neben der Beitragshöhe unbedingt die Versicherungsleistung berücksichtigen. Fällt diese im Schadenfall zu niedrig aus, kommt Sie das teurer zu stehen als ein etwas höherer Beitrag.

Folgendes sollten Sie bei der Wahl der Kfz-Haftpflicht beachten:

  • Die Deckungssumme Ihrer Kfz-Haftpflicht-Versicherung sollte nicht unter 100 Millionen Euro liegen
  • Welche Rabattretter sind im Versicherungsvertrag vorgesehen?
  • Gilt die Kfz-Haftpflicht auch im Ausland und mit welcher Einschränkung?

Beachten Sie bei der Wahl Ihrer Kfz-Kasko-Versicherung:

  • Sonderausstattungen, wie zum Beispiel das Navigationsgerät, sollten bis zu 3.000 Euro mitversichert sein.
  • Wenn Sie einen Neuwagen versichern, sollte bis zu sechs Monate nach der Erstzulassung dessen Neuwert, nicht dessen Zeitwert ersetzt werden.
  • Falls Sie häufiger in ländlichen Gegenden unterwegs sind, lassen Sie durch die Teilkasko Schäden durch Tiere aller Art ersetzen, nicht nur Schäden, die durch Haarwild entstehen.
  • Die Teilkasko sollte Marderschäden an Kabeln und Leitungen komplett abdecken. Einige Kfz- Versicherungen kommen sogar für entsprechende Folgeschäden bis 3.000 Euro auf.
  • Achten Sie auch bei der Kasko-Versicherung auf die Art der Rabattretter.
  • Mit welcher Einschränkung gilt die Kasko-Versicherung im Ausland?
  • Prüfen Sie, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, eine Werkstattbindung einzugehen. Bei einem Neuwagen riskieren Sie die Herstellergarantie, wenn ein Schaden nicht in einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt repariert wird.

Darauf sollten Sie bei der Vertragsgestaltung achten

Berücksichtigen Sie folgende Punkte, bevor Sie Ihren Kfz-Versicherungsvertrag unterschreiben:

  • Antragstellung: Beantworten Sie unbedingt alle Fragen im Versicherungsantrag korrekt. Andernfalls können im Schadenfall auf Sie Vertragsstrafen zukommen. Eine Änderung Ihrer Situation sollten Sie Ihrem Kfz-Versicherer umgehend melden.
  • Selbstbeteiligung: Wenn Sie sich dafür entscheiden, im Schadenfall einen gewissen Betrag selbst zu tragen, fällt der Versicherungsbeitrag häufig erheblich geringer aus. Vorteilhaft ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkaskoversicherung und 300 oder 500 Euro in der Vollkaskoversicherung.
  • Rabatte: Prüfen Sie, ob die Versicherung Ihrer Wahl Ihnen aufgrund bestimmter Bedingungen, die Sie tatsächlich erfüllen, Rabatte auf Ihren Versicherungsbeitrag gewährt.
  • Zusätzlicher Versicherungsschutz: Überlegen Sie, welcher Versicherungsschutz für Sie zusätzlich sinnvoll ist und fragen Sie nach, ob Ihnen Ihre Versicherung dafür ein preiswertes Angebot macht. Möglich sind etwa die "Mallorca-Police", der Schutzbrief, der Auslandsschutzbrief oder die Ausland- Schadenschutz- Versicherung.
  • Führerscheinneulinge: Wer gerade erst seinen Führerschein erlangt hat, wird in der Regel in eine besonders preisintensive Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Sparen können Führerscheinneulinge, wenn sie ihr Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern anmelden. In eine vorteilhaftere Schadenfreiheitsklasse werden Führerscheinneulinge unter Umständen ebenfalls eingestuft, wenn sie ein Fahrsicherheitstraining absolviert haben.
  • Beitragszahlung: Vorteilhaft ist es, den Beitrag einmal jährlich zu zahlen, da Versicherer bei viertel- oder halbjährlicher Zahlung Zuschläge von 3 bis 5 Prozent berechnen.
  • Direktversicherung: Der Abschluss von Versicherungen im Internet wird von Versicherungsunternehmen in der Regel mit einem günstigeren Versicherungsbeitrag honoriert, da hierbei die Beratungskosten besonders gering ausfallen. Wer Wert darauf legt, zum Beispiel im Schadenfall persönlich beraten zu werden, sollte sich nicht für eine Direktversicherung entscheiden.

Einige Kfz-Versicherungen sind Mitglied im Versicherungsombudsmann e.V. Gehört Ihre Versicherung dazu, können Sie sich bei Streitigkeiten mit Ihrem Versicherer bei diesem Verein, der als Schlichtungsstelle wirkt, beschweren. Beträgt der Streitwert bis zu 5.000 Euro, kann der Ombudsmann die Entscheidung des Versicherers direkt korrigieren. Geht es um bis zu 80.000 Euro, gibt der Ombudsmann Empfehlungen, die von Versicherern häufig akzeptiert werden.

Weiterführende Links:

  • SparkassenDirekt Versicherung
  • R+V 24
  • Hannoversche Direkt
  • Europa Versicherung
  • Direct Line
  • DBV
  • DA Direkt
  • AXA
  • Allsecur
  • Admiral Direkt