Ist eine Kfz-Versicherung Pflicht?
Es gibt verschiedene Kfz-Versicherungen für Ihr Auto
Mit einer Kfz-Versicherung, die häufig auch als Autoversicherung bezeichnet wird, haben Halter und Fahrer von Kraftfahrzeugen die Möglichkeit, sich gegen finanzielle Belastungen im Schadenfall zu versichern. Unterschieden wird zwischen einer Pflichtversicherung, der Kfz-Haftpflicht-Versicherung, und verschiedenen freiwilligen Versicherungen. Die Versicherungen kommen zum einen für Schäden auf, die der Fahrer anderen Verkehrsteilnehmern und deren Fahrzeugen zufügt und zum anderen für Schäden, die er selbst erleidet oder dem eigenen Fahrzeug zufügt. Folgende Kfz-Versicherungen gibt es:
- Kfz-Haftpflicht-Versicherung
- Kfz-Kasko-Versicherung
- Insassenunfall-Versicherung
- Verkehrsrechtsschutz-Versicherung
- Schutzbrief / Auslandsschutzbrief
- Mallorca-Police
- Ausland-Schadenschutz-Versicherung
Die Kfz-Haftpflicht - Eine Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist für jeden Halter eines Kraftfahrzeugs nach §4 PflVesG Pflicht. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die der Halter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs anderen mit seinem Fahrzeug zugefügt hat. Bereits bei der Zulassung seines Kraftfahrzeugs muss der Halter eines Fahrzeugs nachweisen, dass er den Abschluss einer Kfz-Haftpflicht beabsichtigt und eine vorläufige Deckung durch die Kfz-Haftpflicht-Versicherung besteht. Diesen Nachweis erbringt er, indem er der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigungsnummer mitteilt.











