
Kfz Versicherung – alles was Sie wissen sollten
Kfz Versicherung – wann Sie wechseln können
Um Kosten zu sparen sollten Sie die KfzVersicherungen vergleichen. Wenn Sie sich dann für eine günstigere Kfz Versicherung entschieden haben gibt es einige Fristen für den Wechsel zu beachten. Im Normalfall ist der Wechsel immer zum Jahresende möglich. Sie können zum 31.12. eines jeden Jahres Ihre bisherige Kfz Versicherung beenden. Bei einer einmonatigen Kündigungsfrist der Kfz Versicherung muss das Kündigungsschreiben somit bis zum 30.11. bei der Versicherung eingehen. Weiterhin können Sie bei einer Beitragserhöhung die Kfz Versicherung kündigen.
Kfz Versicherung – Sonderkündigung
Ab Zugang der Erhöhung haben Sie einen Monat Zeit, sich eine preiswertere Kfz Versicherung zu suchen und den Wechsel zu vollziehen. Der Wechsel der Kfz Versicherung beim Fahrzeugwechsel ist ohne Fristen möglich. Durch den Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens als Ersatz für Ihr bisheriges Fahrzeug können Sie das neue Fahrzeug bei einer anderen Kfz Versicherung versichern. Der Schadensfreiheitsrabatt wird von der neuen Versicherung übernommen. Der Wechsel nach einem Schadensfall ist auch möglich. Jedoch sollte da immer der Einzelfall genau geprüft werden.
Kfz Versicherung – Voll- oder Teilkasko?
Bei der Wahl der KfzVesicherung müssen sich viele Verbraucher zwischen einer Voll- oder Teilkaskoversicherung entscheiden. Doch ab welchem Fahrzeugalter lohnt es sich eigentlich eine Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung umzuwandeln? Wer seinen Versicherungsschutz bei den Kfz Versicherungen verringert, geht berechtigterweise davon aus, dass der Beitrag dadurch günstiger wird. Dies ist so aber nicht ganz richtig. Bei der Ermittlung der jährlichen Beiträge für die Kfz Versicherung werden die Prämien bei der Teilkasko nach einem Festbetrag und in der Vollkasko nach einem Grundbetrag unter der Berücksichtigung eines Schadensfreiheitsrabattes ermittelt. Sollten Sie somit bei Ihrer Kfz Versicherung schon viele Jahre schadenfrei gefahren sein und zum Beispiel einen Schadensfreiheitsrabatt von 30% erreicht haben, so kann es unter Umständen sein, dass Sie für die Vollkaskoversicherung bei Ihrer Kfz Versicherung nur einen sehr geringen Aufpreis gegenüber der Teilkaskoversicherung zahlen müssen. Sie sollten sich somit im Vorfeld mit dem Autoversicherung Rechner ausrechnen, ob sich ein Wechsel von Voll- zu Teilkasko bei Ihrer Kfz Versicherung lohnt.
Die Grüne Karte – was Sie bei Auslandsreisen bezüglich der Kfz Versicherung beachten sollten
Bei Auslandsreisen mit Ihrem Fahrzeug sollten Sie immer die internationale Versicherungskarte, besser bekannt als „Grüne Karte“, von Ihrer Kfz Versicherung dabei haben. Diese bescheinigt Ihnen auf Auslandsreisen den Versicherungsschutz. Da die Haftpflichtversicherung auch in anderen Ländern nach dem Pflichtversicherungsgesetz Pflicht ist, ist der Fahrzeugführer somit nachweispflichtig. Außerdem enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Diese Bestimmung gilt seit 1949 nach dem Londoner Abkommen für alle europäischen Länder. Ausnahmen bilden Albanien und europäische Staaten der ehemaligen UdSSR. Mittels der internationalen Versicherungskarte kann der Schädiger dem Geschädigten die Adresse einer Regulierungsstelle im Ausland nennen. 1974 wurde das Londoner Abkommen durch das sogenannte Kennzeichen-Abkommen ergänzt. Dieses besagt, dass Fahrzeuge welche in den Unterzeichnerstaaten zugelassen sind keine „Grüne Karte“ mehr benötigen. Weiterhin wird Sie jedoch bei Fahrten in die Türkei, nach Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowenien und Kroatien sowie einigen Teilstaaten des ehemaligen Jugoslawiens verlangt. Auch verzichtet Italien auf die Grüne Karte der Kfz Versicherung. Dennoch ist es empfehlenswert diese immer mitzuführen. Der Versicherungsnachweis ist kostenlos und benötigt keinen Platz – als Nachweis auf Reisen für eine gültige Haftpflichtversicherung bei einer Kfz Versicherung also immer empfehlenswert.
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