Vollkasko – jeder Deutsche, der einen Führerschein besitzt, hat das Wort schon einmal gehört. Sei es, wenn es darum geht, ein Auto für den Urlaub oder einen Kurztrip zu mieten oder auch, wenn es darum geht, das kürzlich angeschaffte eigene Auto zu versichern. Eine Vollkaskoversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich pflichtig – ganz im Gegenteil zu der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz Haftpflichtversicherung, welche Sie im Falle eines von Ihnen verursachten Schadens an Dritten (Fahrzeugen oder Personen) versichert. Die einzige Versicherung, die für Schäden an Ihrem Pkw aufkommt, ist die so genannte Kaskoversicherung, die sich in Teil- und Vollkasko-Versicherung unterteilt.
Jeder braucht ganz klar eine Autoversicherung. Vollkasko ist jedoch in der Regel nur bei brandneuen Autos bzw. sehr teuren Fahrzeugen sinnvoll, denn meist sind die Versicherungsbeiträge natürlich höher als bei der Teilversicherung, denn die Vollkasko kommt auch für eigens verschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug auf, was die anderen Versicherungen nicht tun. Sie übernimmt also nicht nur die üblichen Reparaturkosten, die durch Diebstahl, Brand, Einbruch, Blitzschlag, Unfallschäden durch Dritte verursacht wurden, sondern eine Kfz Vollkasko deckt auch Kosten ab, die Sie selbst verursacht haben – vorausgesetzt, Sie waren nicht grob fahrlässig.
Eine Pkw Vollkasko Versicherung greift in folgenden Fällen, in denen andere Versicherungen nicht aufkommen würden: Bei Fahrerflucht des Unfallgegners oder wenn der Unfallverursacher nicht mehr klar auszumachen ist, wie z.B. bei mutwilligen Beschädigungen und Wandalen durch Dritte; bei zahlungsunfähigen Dritten oder auch bei Wildschäden, selbst wenn Sie nicht eindeutig nachweisen können, dass der Schaden wirklich durch ein Wild entstanden ist. Eine Auto-Vollkasko zahlt jedoch nicht, wenn Sie ohne Führerschein unterwegs sind oder in sonstiger Weise nicht mit dem Gesetz konform gehen, das heißt grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt haben. Bevor Sie eine Vollkasko wählen, vergleichen Sie online!