TKÜV, TeleKommunikations-Überwachungsverordnung
Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (in der Langform: Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation) wurde im Januar 2002 vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassen. Die TKÜV ist eine Konkretisierung der in §110 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgesehenen Überwachungsmöglichkeiten der Internetkommunikation und regelt unter anderem die Massnahmen zur Überwachung der Telekommunikation sowie die Genehmigungs- und Abnahmeverfahren. Alle Betreiber von Telekommunikationsanlagen mit über 100,000 Teilnehmern müssen technisch soweit ausgestattet sein, dass sie im Zweifelsfall ihren Datenverkehr überwachen und gegebenenfalls die Kommunikationsdaten (egal ob es sich hierbei um Sprache oder Daten handelt) an die Strafverfolgungsorgane weiterleiten können.











