Bitstromzugang
Der Bitstromzugang wurde im Rahmen der Liberalisierung des Breitbandmarktes eingeführt und ist ein Vorleistungsprodukt, das es alternativen Netzbetreibern ermöglicht, Zugang zu der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) eines Endkunden zu gewinnen. Ein regulierter Bitstromzugang bedeutet, dass der DSL-Zugang vollständig entbündelt wird und der Endkunde nicht mehr wie bisher auf die Dienste des Monopolisten angewiesen ist, sondern wahlweise auf den Telefonanschluss oder die Angebote eines Mitbewerbers zurückgreifen kann oder sogar die Dienstleistungen verschiedener Anbieter kombinieren kann. In der Regel wird der Bitstromzugang von dem marktbeherrschenden Netzbetreiber, in Deutschland also die Deutsche Telekom, installiert und betrieben. Der Bitstromzugang umfasst die DSL-Verbindung über die Teilnehmeranschlussleistung und die Weiterleitung des Datenverkehrs über ein nachfolgendes Netz, bis eine Schnittstelle erreicht wird, an der der Datenverkehr an einen alternativen Netzbetreiber übergeben wird. Dieser Betreiber kann dann seine eigenen Internet- oder Festnetzdienste wie Komplettangebote, Flatrates oder ähnliche Pakete anbieten. In Deutschland gibt es zwei Regulierungsverfügungen für den Bitstromzugang, den IP-Bitstrom und den ATM-Bitstrom.











