Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Die Abkürzung BITV steht für Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (oder in der Langform: Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz). Das BITV trat 2002 in Kraft und schreibt vor, dass alle Internetauftritte sowie öffentlich zugängliche Intranetangebote der Bundesregierung, -Ministerien und -Behörden barrierefrei gestaltet sein müssen. Dieses bedeutet, dass alle Web-Inhalte auch für Internetnutzer mit Behinderungen im Sinne von Paragraph 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes zugänglich sein müssen. Auf der Länderebene ist es jedoch den jeweiligen Bundesländern überlassen, diese Richtlinien umzusetzen oder nicht.











