Einlagensicherungsfonds bieten bis zu 100 Prozent Sicherheit

Freiwillige Absicherung der Banken

Da die gesetzliche Einlagensicherung nur einen Teil der Einlagen schützt (in Deutschland 90 Prozent oder maximal 20.000 Euro), sind viele Banken Mitglieder in freiwilligen Sicherungsfonds. Diese decken Ansprüche ab, die über die Leistung der gesetzlichen Sicherung hinausgehen. Der freiwillige Sicherungsfonds funktioniert so, dass alle Mitglieder Geld in den Fonds einzahlen. Der zu leistende Beitrag hängt von Umsatz und Bonität eines Unternehmens ab. Allerdings sind Banken nicht dazu verpflichtet, den freiwilligen Einlagensicherungsfonds anzugehören. Sie müssen ihre Kunden allerdings darüber informieren, ob sie einem Fonds angehören oder nicht.

Einlagensicherungsfonds zur Absicherung privater Einlagen

Privatpersonen und sowie Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften haben Anspruch auf Entschädigung, nicht jedoch Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen und Kapitalgesellschaften. Geschützt sind sämtliche Einlagen, wie Girokonten, Tagesgeld, Festgeld, Sparbriefe, Sparbücher. Fondsanlagen, Wertpapiere oder Zertifikate hingegen werden nur durch die Bank verwaltet und bleiben im Besitz des Kunden. Sie sind deshalb nicht durch die Einlagensicherungsfonds geschützt. Ausnahmen gelten auch hier für ausländische Institute, die den Bestimmungen des jeweiligen Landes unterliegen.

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