Spareinlagen wie Festgeld und Tagesgeld sind in Deutschland per Gesetz vor Verlusten geschützt. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) wurde 1998 in Deutschland zur Stabilisierung des Bankensystems und zum Schutz der Sparer verabschiedet. Es schreibt Kreditinstituten vor, einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung anzugehören. Im EAEG sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Entschädigungsleistung geregelt. Grundsätzlich sind 100 Prozent der Einlagen bis zu einer maximalen Höhe von 50.000 Euro gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sind viele Banken Mitglieder in freiwilligen Einlagensicherungsfonds und können so für 100 Prozent der angelegten Summe garantieren.
Allerdings greifen die Sicherungsmaßnahmen nur für Geldanlagen bei der Bank, wie Festgeld, Tagesgeld, Sparbuch, Girokonto, etc. Aktienfonds beispielsweise, die das Kreditinstitut im Grunde nur verwaltet, sind durch die Einlagensicherung nicht geschützt. Weiterhin ist zu beachten, dass die Bestimmungen nur für deutsche Banken gelten. EU-weit gibt es zwar Regelungen zur Einlagensicherung; die versicherten Beträge unterscheiden sich jedoch in den einzelnen Ländern. Im Rechner von TopTarif sehen Sie auf einen Blick, in welcher Höhe die Finanzinstitute Einlagensicherung gewähren.