Wenn Sie einen Wechselantrag bei TopTarif gestellt haben, übernimmt Ihr neuer Gasversorger die Kündigung Ihres bisherigen Versorgers für Sie. Sie müssen nur dann selbst kündigen, wenn Sie infolge einer Preiserhöhung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen oder wenn Ihre Kündigungsfrist innerhalb weniger Tage abläuft. Falls Sie sich dafür entscheiden, die Kündigung selbst einzureichen, vermerken Sie dies bitte auf Ihrem Wechselantrag.
Die Länge der Kündigungsfrist und eine mögliche Mindestvertragslaufzeit können Sie Ihrem Gas-Liefervertrag entnehmen oder bei Ihrem Anbieter erfragen. Die Kündigungsfrist für Gas-Lieferverträge beträgt zwischen 4 Wochen und 3 Monaten. Falls Sie aufgrund eines Umzugs kündigen möchten, können Sie nur dann vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, falls Ihnen der Anbieter an Ihrer neuen Adresse Gas nicht zum gleichen Preis anbieten kann.
Wenn Ihr Gasversorger die Preise Ihres laufenden Tarifs erhöht, haben Sie in jedem Fall das Recht, Ihren Gasanbieter zu wechseln. Ihr Gasversorger teilt Ihnen die Erhöhung des Preises und die Dauer der Sonderkündigungsfrist schriftlich oder per E-Mail mit. Daraufhin können Sie innerhalb der vom Versorger vorgegebenen Frist kündigen. Nehmen Sie dabei Bezug auf die Preiserhöhung und Ihr Sonderkündigungsrecht.
Reichen Sie Ihre Kündigung am besten schriftlich ein und achten Sie auf die Kündigungsfrist beziehungsweise eine mögliche Mindestvertragslaufzeit. Nennen Sie in der Kündigung Ihre Kundennummer, nehmen Sie gegebenenfalls auf Ihr Sonderkündigungsrecht nach einer Preiserhöhung Bezug und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung und des Kündigungstermins.
Tragen Sie die entsprechenden Daten in das Formular ein, drucken Sie es aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es per Post oder Fax an Ihren bisherigen Gas-Anbieter.