Finanzielle Unterstützung vom Staat

Staatliche Förderung von Gasheizungen

Die Entwicklung der Gaspreise ist vielen Verbrauchern ein Dorn im Auge. Trotzdem sprechen einige Vorteile für den Einbau einer Gasheizung. Dazu zählen beispielsweise die geringen Anschaffungs- und Unterhaltskosten, die gute Brennstoffausnutzung, eine gute Regulierbarkeit und leichte Wartung sowie die Tatsache, dass Gasheizungen umweltfreundlicher sind als Ölheizungen. Zudem ist durch eine moderne Gasheizung auch trotz der hohen Gaspreise eine Ersparnis von bis zu 10 Prozent gegenüber Öl möglich. Je nach Anlage profitiert man unter Umständen auch von einer staatlichen Förderung. In Baden-Württemberg gibt es beispielsweise seit 2002 das „Energiesparprogramm Altbau". Dieses besagt, dass für Gebäude mit Baugenehmigung vor dem 1. Januar 1984 für die Installation von Niedertemperatur-Heizkesseln in Verbindung mit Wärmedämmmaßnahmen oder Solaranlagen zinsgünstige Kredite erhältlich sind. Das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus", das ebenfalls in Baden-Württemberg beheimatet ist, gewährt Zuschüsse in Abhängigkeit von der CO2-Minderung bei energetischer Sanierung von Gebäuden, die einen hohen Energiebedarf und lange Nutzungszeiten aufweisen. Ausgeschlossen sind von diesem Förderprogramm allerdings sämtliche Wohnhäuser.

Günstige Darlehen und Fördermittel

Ein bundesweites Förderprogramm ist beispielsweise das ERP-Umweltdarlehen (Antrag über die Hausbank), bei dem zinsverbilligte Darlehen für gewerbliche Unternehmen vergeben werden. Auch die öffentliche KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt Fördermittel im Auftrag des Bundes. Das KfW-Programm zur CO2-Minderung verspricht zinsgünstige Darlehen bei der Installation von Niedertemperatur-Heizkesseln. Günstige Darlehen gibt es auch im Rahmen des Förderprogramms „KfW-Energiesparhäuser", wenn der Primärenergiebedarf pro Jahr 60 Kilowattstunden je Quadratmeter Gebäudenutzfläche nicht übersteigt. Das „KfW-CO2-Gebäudesanierungs-Programm" verspricht ebenfalls zinsgünstige Darlehen. Diese sind für Wohngebäude gedacht, bei denen der Einbau des Kessels vor dem 1. Juni 1982 getätigt wurde. Allerdings sind in diesem Fall zusätzliche Maßnahmen wie die Erneuerung der Fenster oder der Wärmedämmung notwendig. Der Einspareffekt sollte mindestens 40 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr betragen. Beantragt werden können diese Fördermittel bei der KfW Bankengruppe.

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