Anbieter buhlen um Gaskunden

Die Liberalisierung des deutschen Gasmarktes

Vor der Liberalisierung des Gasmarktes konnten die deutschen Verbraucher nicht frei wählen, von welchem Anbieter sie ihr Gas beziehen wollen. Die Belieferung erfolgte stets von den zuständigen Kommunen. Schon damals wurde die Preisentwicklung von Gas kritisch beurteilt. Als Gegenmaßnahme wurde im Jahr 1998 der bundesdeutsche Energiemarkt für den freien Wettbewerb geöffnet. Durch die Liberalisierung erhoffte man sich das Wirken der marktüblichen Kräfte. Hintergrund war die Theorie, dass eine gerechte Preisbildung nur stattfinden kann, wenn die Verbraucher die freie Wahl des Anbieters besitzen. Im Normalfall tritt dies auch ein, weil Unternehmen effizienter produzieren müssen, um auf dem Markt bestehen zu können.

Der Wettbewerb entwickelt sich

Schon vor 1998 hatten die verschiedenen Versorger das Bundesgebiet in einer Vereinbarung aufgeteilt. Jedes Unternehmen hatte sein Territorium und dieses wurde von dem jeweiligen Mitbewerber toleriert. Die Verbraucher hatten dem Gesetz nach zwar freie Wahl; es gab jedoch keine anderen Anbieter an ihrem Wohnort. Eine im Jahr 2003 verabschiedete Gasnovelle zielte darauf ab, diese Gebietsaufteilung der Versorger aufzuheben. Zudem stellten die alten Versorger neuen Anbietern hohe Gebühren für die Nutzung der Gasleitungen in Rechnung. Trotzdem entwickelt sich langsam ein Wettbewerb auf dem Gasmarkt, von dem Verbraucher bei einem Anbieterwechsel profitieren können. Um den Konkurrenzkampf weiter voranzutreiben, sollten Verbraucher von ihrem Recht zum Anbieterwechsel Gebrauch machen.

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