Zählermiete

Der Energieversorger verlangt für den Einbau, Ablesen, Abrechnung und die Wartung des Gaszählers eine Gebühr. Diese Gebühr ist unabhängig von Ihrem Gasverbrauch und wird Zählermiete bzw. Verrechnungspreis genannt. Der Vermieter muss für die genutzten Wohnräume, Zähler und Messuhren installieren.

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