Grundversorgung

Die Gasgrundversorgungsordnung (GasGVV oder in der Langform: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz) stellt sicher, dass jeder Gaskunde zu jedem Zeitpunkt und zu allgemeingültigen Konditionen eine Grundversorgung mit Gas hat. Die Konditionen für die Grundversorgung müssen öffentlich zugänglich sein. In jedem Netzgebiet gibt es jeweils ein Gasversorgungsunternehmen, z.B. die örtlichen Stadtwerke, das die Grundversorgung aller Kunden im Netzgebiet übernimmt.

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