GasGVV
GasGVV ist die Abkürzung für die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz, oder in Kurzform: Gasgrundversorgungsverordnung. Die GasGVV trat im Oktober 2006 als Nachfolgerin der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Tarifkunden (AVGGasV) in Kraft und legt fest, dass die Gasversorgungsunternehmen nun ihren Kunden eventuelle Preisänderungen vorab brieflich mitteilen müssen. Außerdem müssen Gassperren künftig vier Wochen im voraus statt wie bisher zwei Wochen im voraus angekündigt werden. Bei Streitigkeiten über Preiserhöhungen, wenn Kunden beispielsweise ihre Gasrechnung wegen zu hoher Preise oder Preissteigerungen kürzen, dürfen die Gasversorgungsunternehmen bei diesen Kunden nun nicht mehr die Gasversorgung unterbrechen. Siehe auch Grundversorgung.











