Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Am 4. Juli 2008 verabschiedete die Länderkammer in Berlin das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusammen mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz sowie einem Gesetz zur Liberalisierung des Strommesswesens. Dieses Paket aus dem Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung wurde bereits am 6. Juni verabschiedet und dient der Förderung erneuerbarer Energien. Durch dieses Gesetz soll eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglicht werden.

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