Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das Energiewirtschaftsgesetz trat ursprünglich 1935 in Kraft und legte bis 1998 das Vollmonopol der Stromversorger fest. 1998 wurde das EnWG erstmals novelliert und leitete mit der Öffnung des Energiemarktes für den Wettbewerb eine schrittweise Liberalisierung ein. 2005 wurde das EU-Gemeinschaftsrecht für die leitungsgebundene Energieversorgung in nationales Recht umgesetzt und das EnWG somit zum zweiten Mal verändert. Das neue EnWG verpflichtet alle Energienetzbetreiber, ihre Netze allen Kunden diskriminierungsfrei und für ein angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Ausserdem ist nun ein regulierter Netznutzungszugang vorgeschrieben.

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