Baukostenzuschuss
Den Netzbetreibern wird laut Gesetz die Befugnis erteilt, vom Kunden Baukostenzuschuss für Verteileranlagen zu verlangen. Der Anschlussnehmer muss dabei an die örtlichen Verteileranlagen des jeweiligen Gasanbieters zahlen. Die Verteileranlagen sind notwendige Anlagen des Niederspannungsnetzes und beinhalten auch die Transformatorenstationen.











