Die Befürchtung, die Gasversorgung könnte aufgrund eines Wechsels unterbrochen werden, ist unbegründet. Der lokale Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Gasversorgung durchgehend aufrecht zu erhalten. Wenn kurzfristig kein Vertragsverhältnis mit einem Gasanbieter besteht, zum Beispiel im Fall eines Umzugs, versorgt der lokale Netzbetreiber Ihren Haushalt mit Gas. Die Gasversorgung ist somit jederzeit sichergestellt.