DSL bei Umzug außerordentlich kündigen?
Kein DSL-Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Vor einem Umzug fragen sich viele Kunden, ob sie ihr DSL kündigen können. Grundsätzlich sind Sie auch bei einem Umzug an Ihren bestehenden Internetvertrag gebunden und können diesen nicht kündigen. Bedenken Sie, dass Sie sich vertraglich mit der Laufzeit einverstanden erklärt haben und auf dieser Basis die Konditionen festgelegt wurden. Wenn Ihr Nachmieter bereit ist, Ihren Vertrag zu übernehmen, können Sie die monatlichen Beiträge von ihm einfordern. Ob es problemlos möglich ist, den Namen des Vertragspartners oder die Kontoverbindung zu ändern, hängt von Ihrem Anbieter ab. Bedenken Sie auch, dass Sie in diesem Fall eine eventuell bestehende Rufnummer nicht mitnehmen können.
Außerordentliche Kündigung - Versuch schadet nicht!
Ist der Internetanschluss nicht übertragbar, können Sie dennoch versuchen, bei einem Umzug Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Kann Ihr Anbieter an Ihrem neuen Wohnort nicht liefern, haben Sie gute Chancen, dass Sie Ihr DSL kündigen können. Hilfreich kann ein Verweis auf ein Urteil (Az: 2 C 211/08) des Amtsgerichts Ulm sein, das entschied, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht, „wenn am neuen Wohnort der alte Anbieter seine Leistungen nicht erbringen kann oder will, etwa weil er dort über kein Netz verfügt."
Bei Umzug auf Kulanz des DSL-Anbieters hoffen
Kann der Anbieter auch an Ihrem neuen Wohnort einen Internetanschluss bereit stellen, können Sie nur auf Kulanz seitens des Anbieters hoffen, wenn Sie aufgrund eines Umzugs Ihr DSL kündigen möchten. Einige Anbieter erklären sich mit einer vorzeitigen Kündigung bei Zahlung einer Abschlagssumme einverstanden. Auch wenn der Internetanbieter am neuen Wohnort einen Internetanschluss mit geringerer Bandbreite bereit stellen kann, erhöhen sich Ihre Chancen auf eine außerordentliche Kündigung. Zeigt sich Ihr Anbieter unnachgiebig, müssen Sie wohl oder übel die vereinbarten Zahlungen erbringen.











