Ist eine Autoversicherung für mich notwendig?
Ein Autokauf ist in Deutschland und nahezu in allen anderen Ländern an den Abschluss von Autoversicherungen gekoppelt. Das heißt, dass Sie schon bei dem Kauf Ihres Autos, Autoversicherungen vorweisen müssen. Erst wenn Sie die sogenannte Deckungskarte besitzen, die Ihnen beim Abschluss der Autoversicherungen als Nachweis ausgehändigt wird, können Sie ein Auto kaufen.
Autoversicherungen werden in zwei Kategorien eingeteilt, die Haftpflicht- und die Kasko- Autoversicherungen. Ersteres setzt bei Schäden von anderen ein, wie Auto- und Personenschäden. Die Kasko-Autoversicherungen kommen bei Schäden am eigenen Fahrzeug auf.
Haftpflicht-Autoversicherungen
Die Haftpflicht- Autoversicherungen sind, wie der Name schon sagt, Pflicht in Deutschland. Bei Schäden an anderen Fahrzeugen sowie Personen übernehmen die Haftpflicht- Autoversicherungen einen Schaden bis zur gesetzlich festgelegten Deckungssumme. Heutzutage liegt die Deckungssumme bei mehreren Millionen Euro, wenn Personen beim Unfall zu Schaden kommen. Bei Fahrzeugschäden zahlen die Autoversicherungen bis zu einer halben Millionen Euro. Wird die oberste Grenze der Summe überschritten, muss der Unfallverursacher selbst die Differenz zur Deckungssumme zahlen. Haftpflicht- Autoversicherungen sind üblicherweise Verträge, die auf ein Jahr limitiert sind und sich, falls keine der beiden Parteien kündigt, immer wieder um ein Jahr verlängert.
Teilkasko- und Vollkasko- Autoversicherungen
Im Gegensatz zu Haftpflicht- Autoversicherungen sind die Kasko- Autoversicherungen in Deutschland nicht Pflicht. Es gibt zwei Arten der Kasko- Autoversicherungen, die Teilkasko- und die Vollkasko- Autoversicherungen. Teilkasko- Autoversicherungen decken Schäden beim eigenen Fahrzeug ab. Darunter fallen Schäden wie Diebstahl oder Brand. Jahresbeiträge von Teilkasko- Autoversicherungen hängen von der Einstufung Ihres Fahrzeuges ab. Denn jedes Fahrzeug hat eine Typen-Klasse, nach der der PKW eingestuft wird. Die Beiträge der Autoversicherungen können mit einer Selbstbeteiligung, gesenkt werden. Die Selbstbeteiligung ist eine vereinbarte Summe, die der Versicherungsnehmer bei einem Schadensfall selbst leisten muss.
Die Vollkasko- Autoversicherungen sind ebenfalls wie die Teilkasko- Autoversicherungen eine Ergänzung der Kfz Haftpflichtversicherung. Sie schließt die Teilkasko- Autoversicherungen mit ein. Mit dem Abschluss von Vollkasko- Autoversicherungen können Sie als Kunde Ihren Schadenfreiheitsrabatt reduzieren. Sonst bieten Ihnen Vollkasko- Autoversicherungen zusätzlich zur Teilkasko noch weiteren Schutz, wie einen Unfallschutz mit darauffolgender Fahrerflucht.
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